Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns von Ihnen zu hören! Zur Kontaktseite
Unverbindlich Fläche prüfen
lassen

Von der geeigneten Fläche zur Photovoltaikanlage

Projektentwicklung

Die Sonne liefert uns seit Jahrmillionen kostenlos und klimafreundlich Energie, die wir mit unseren Photovoltaikanlagen in Strom umwandeln. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Diese ist „im überragenden öffentlichen Interesse“ (§ 2 EEG 2023), dem wir mit unserer Projektentwicklung gerecht werden.

Flächenidentifikation

Die Identifizierung geeigneter Flächen ist der entscheidende erste Schritt bei der erfolgreichen Umsetzung eines Photovoltaik-Projekts. Unser erfahrenes Team bewertet detailliert die Fläche und prüft das wirtschaftliche Potenzial. Im Anschluss entwickeln wir ein erstes Konzept für einen Photovoltaik-Park, der den maximalen Ertrag auf der identifizierten Fläche ermöglicht.

Grundstücksakquise

Stellt sich im Rahmen unserer Analyse heraus, dass die Fläche geeignet ist, wird zwischen der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer und MEC Energy ein solider und langfristiger Pachtvertrag, der alle relevanten Punkte regelt, geschlossen. Profitieren Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer vom Potenzial der Solarenergie.

Ist Ihr Grundstück geeignet? Nutzen Sie unser Tool zur Flächenprüfung.

Wir pachten Ihre
ungenutzte Freifläche

Besitzen Sie eine ungenutzte Freifläche, die Sie gerne verpachten möchten? Dann sind wir der richtige Partner für Sie. Nutzen Sie unser Tool zur Flächenprüfung und erhalten Sie in wenigen Klicks ein unverbindliches Angebot von uns.

Die Genehmigung

Sobald das Grundstück für die Photovoltaikanlage vertraglich gesichert ist, wird der Genehmigungsprozess gemäß Bauleitplanverfahren eingeleitet. Das Verfahren dauert in der Regel zwischen 1,5 und 3 Jahren. Handelt es sich bei dem Grundstück um eine privilegierte Fläche, wird im Rahmen des Bauordnungsverfahrens direkt der Antrag auf Baugenehmigung gestellt. In diesem Fall ist eine kürzere Bearbeitungsdauer im Vergleich zum Bauleitplanverfahren zu erwarten.

Privilegierte Flächen im Außenbereich

Im Januar 2023 wurde seitens der Bundesregierung in §35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB definiert, dass es im Außenbereich sogenannte privilegierte Flächen gibt. Diese befinden sich in der Regel 200 Meter links und rechts von Autobahnen oder zweigleisigen Bahntrassen. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Abstand jedoch 110 Meter. Für diese privilegierten Flächen wird „nur“ eine Baugenehmigung benötigt, die über einen Bauantrag beantragt wird.

Alle anderen Flächen ab 1 Ha

Alle Flächen ab einer Größe von 1 Ha, die keine privilegierten Flächen sind, erfordern ein sogenanntes Bauleitplanverfahren, dessen Einleitung vom Gemeinderat beschlossen wird.

Bau

Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, beginnt die Errichtung der Photovoltaikanlage. Zunächst werden die Modultische im Erdreich verankert, auf denen die Solarpaneele montiert werden. Anschließend werden die Wechselrichtersysteme installiert, die den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln. Die Auslegung aller technischen Komponenten erfolgt unter sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Aspekten. Dieser Projektabschnitt dauert, abhängig von der Größe der Anlage, ein bis zwei Monate.

Der Bau der Anlage

Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, beginnt die Errichtung der Photovoltaikanlage. Zunächst werden die Modultische im Erdreich verankert, auf denen die Solarpaneele montiert werden. Anschließend werden die Wechselrichtersysteme installiert, die den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln. Die Auslegung aller technischen Komponenten erfolgt unter sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Aspekten. Dieser Projektabschnitt dauert, abhängig von der Größe der Anlage, ein bis zwei Monate.

Inbetriebnahme

Nach der Endmontage der Photovoltaikanlage erfolgt die Zuschaltung an das öffentliche Stromnetz. Ab diesem Zeitpunkt trägt jede erzeugte Kilowattstunde aktiv zur Energiewende bei. Mit dieser regenerativ erzeugten Energie werden zudem zusätzliche Einnahmen für Grundstückseigentümer, die Gemeinde vor Ort oder Bürgerinnen und Bürger generiert, die sich finanziell an diesem Projekt beteiligt haben.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um unsere Anlagen:
Dr. Han-Chau Springer